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Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ich lege bei Bußgeldverfahren wie Geschwindigkeitsübertretung und Rotlichtverstoß und auch bei Verkehrsstraftaten wie Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein und Alkohol- und Drogenfahrten sofort Einspruch für Sie ein und vertrete Sie kompetent gegenüber den Behörden. Ich beantrage gleichzeitig unverzüglich Akteneinsicht, um Ihren Fall genau zu prüfen. Das kann sich lohnen, da Bußgeldbescheide und strafrechtliche Vorwürfe oft falsch, fehlerhaft und somit anfechtbar sind.

Schnelles Handeln ist wichtig

Als staatlich autorisierter “Fachanwalt für Verkehrsrecht” betreue ich seit mehr als 28 Jahren Mandanten in allen Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere bei Bußgeldsachen und Verkehrsstraftaten. Rufen Sie mich an, auch am Wochenende, oder nehmen Sie meinen kostenfreien Internet Service in Anspruch. Ich prüfe Ihren Fall sofort und bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussichten. Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten.

Ich akzeptiere selbstverständlich alle Rechtsschutzversicherungen und übernehme die Einholung einer Deckungszusage als Serviceleistung für Sie.

Mit einem Fachanwalt auf Nummer sicher gehen

Wenn Sie sich von einem kompetenten Fachanwalt vertreten lassen, kann Ihnen so manche Unannehmlichkeit erspart bleiben. Bei strafrechtlichen Anschuldigungen ist die anwaltliche Vertretung ohnehin zwingend, doch auch in Bußgeldsachen sollten Sie nicht auf das Wissen und die Erfahrung eines Fachanwalts verzichten.

Die erfolgreiche Abwehr von Strafen, Bußgeldern und Fahrverboten steht für mich an erster Stelle. Dabei handle ich stets in Ihrem Sinne und stehe Ihnen diskret und verlässlich zur Seite.

Rufen Sie mich bitte unverbindlich und kostenfrei an. Ich werde mich unverzüglich mit Ihrer Angelegenheit befassen, Sie sofort über alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und Sie gegenüber den Behörden und auch vor Gericht vertreten.

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Rechtsanwalt Oliver Schüler

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  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
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Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.

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